Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.1962 - 2 BvR 587/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,244
BVerfG, 29.11.1962 - 2 BvR 587/62 (https://dejure.org/1962,244)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1962 - 2 BvR 587/62 (https://dejure.org/1962,244)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1962 - 2 BvR 587/62 (https://dejure.org/1962,244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1962 - 2 BvR 587/62
    Grundsätze für die technische Ausgestaltung der Wahlrechtsausübung lassen sich aus diesem Grundsatz nicht herleiten (BVerfGE 7, 63 [69]).
  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 23/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Wahlrechts bezüglich der Notwendigkeit von

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1962 - 2 BvR 587/62
    Der Gesetzgeber hat dagegen nicht die verfassungsrechtliche Pflicht, dafür zu sorgen, daß alle Aktivbürger, die aus einem in ihrer Person oder in der Ausübung ihres Berufes liegenden Grunde freiwillig oder unfreiwillig ihr Wahlrecht am Wahlort nicht auszuüben vermögen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, Wenn der Bund und die Länder im Laufe der letzten Jahre geglaubt haben, in zunehmendem Ausmaß in ihren Wahlgesetzen die Briefwahl einführen zu sollen, so hat der Gesetzgeber diese Regelung getroffen, ohne von Verfassungs wegen dazu rechtlich verpflichtet gewesen zu sein (BVerfGE 12, 139 [142 f.]).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Er untersagt - negativ - den unberechtigten Ausschluss einzelner Staatsbürger von der Teilnahme an der Wahl (vgl. BVerfGE 36, 139 ; 58, 202 ) und verbietet den Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen (vgl. BVerfGE 15, 165 ; 36, 139 ; 58, 202 ).
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71

    Anfechtung innerparteilicher Wahlen

    Diese Auffassung, die das BVerfG für den Fall der sog. Listenwahl im Rahmen von Staatswahlen vertreten hat (BVerfGE 7, 63, 69 = NJW 57, 1313; vgl. auch BVerfGE 15, 165, 166), gilt in gleicher Weise für innerparteiliche Wahlen.

    Ferner verbietet die Gleichheit der Wahl, bestimmte Wählergruppen nach Bildung, Religion, Vermögen, Klasse, Rasse oder Geschlecht, nach der Art der politischen Meinung, für die sich der Wählende entschieden hat, oder nach sonstigen Kriterien, die außerhalb des Wahlsystems liegen und sich auch nicht aus zwingenden Erfordernissen eines geordneten Wahlverfahrens ergeben, unterschiedlich zu behandeln (BVerfGE 6, 84, 91 = NJW 57, 377; BVerfGE 15, 165, 166 f.; für die innerparteilichen Wahlen vgl. Hencke, Recht der politischen Parteien 2. Aufl. S. 87 f.).

  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Dagegen hat der einzelne Wähler, wie auch das Bundesverfassungsgericht für eine Listenwahl im Rahmen staatlicher Wahlen ausgesprochen hat (vgl. BVerfGE 7, 63, 69 [BVerfG 03.07.1957 - 2 BvR 9/56]; vgl. ferner BVerfGE 15, 165 f.), keinen Anspruch, auch von solchen Einschränkungen frei zu sein, die sich aus dem Wahlsystem, das der Gesetzgeber - im vorliegenden Fall das als Satzungsgeber fungierende Parteiorgan - zulässigerweise vorgesehen hat.
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

    Die von Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Freiheit der Wahl besteht u. a. darin, daß jeder Wähler sein Wahlrecht ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausüben kann (BVerfGE 7, 63 (69); 15, 165 (166); 47, 253 (282)).
  • BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06

    Nachwahl

    Jeder Wähler muss sein Wahlrecht ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausüben können (BVerfGE 7, 63 [69]; 15, 165 [166]; 47, 253 [282]; 66, 369 [380]).
  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

    Er verbietet dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszuschließen (BVerfGE 15, 165 [166 f.]).
  • VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95

    Neugliederungsvertragsgesetz zur Vereinigung der Länder Brandenburg und Berlin zu

    Art. 4 des Staatsvertrages zur Regelung der Volksabstimmungen über den Neugliederungs-Vertrag steht in seinem die sogenannte "Zusatzfrage" regelnden Absatz 3 nicht ohne weiteres in Einklang mit den in Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV abgesicherten überkommenen Grundsätzen der freien Wahl, zu denen es gehört, daß jeder Wähler sein Wahlrecht ohne unzulässige Beeinflussungen von außen ausüben kann (vgl. schon Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in RGZ 118, Anh., S. 39; BVerfGE 7, 63, 69; 15, 165, 166; 47, 253, 282; 66, 369, 380) und die in gleicher Weise für die Entschließungsfreiheit der Abstimmenden im Rahmen einer Volksabstimmung gelten müssen (vgl. dazu BVerfGE 1, 14, 45; 42, 53, 62); demgemäß sieht Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV den Grundsatz der Wahlfreiheit nicht nur in Bezug auf Wahlen, sondern auch für Volksabstimmungen vor.
  • BVerwG, 22.09.1966 - II C 109.64

    Weiterbeschäftigung eines im Ruhestand befindlichen Beamten - Gesetzliche

    § 51 Abs. 2 NBG bleibe auch im Rahmen der durch den Gleichheitssatz gesetzten Grenzen (zu vgl. BVerfGE 14, 238; 15, 167 [BVerfG 29.11.1962 - 2 BvR 587/62][201 f.]; 15, 337 [345]; 16, 6 [24 f.]).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 8.77

    Entziehungsschaden an Grundvermögen in Galizien/Ostpolen - Verstaatlichung durch

    Diese Auffassung entspricht im Ergebnis auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß es keinen vorgegebenen Anspruch auf eine bestimmte Entschädigung für jeden durch den Krieg und seine Folgen eingetretenen Schaden gibt, die entsprechende Regelung vielmehr dem gestalterischen, durch das Willkürverbot begrenzten Ermessen des Gesetzgebers überlassen sei, der dabei auch finanzielle Erwägungen berücksichtigen dürfe (vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 15, 126; 15, 167 [BVerfG 29.11.1962 - 2 BvR 587/62]; 23, 153 [BVerfG 06.03.1968 - 1 BvR 975/58]; 27, 253 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 32, 111 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]und schließlich 41, 126).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78

    Entziehungsschaden hinsichtlich zuvor nationalisierter oder sozialisierter

    Diese Auffassung entspricht im Ergebnis auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß es keinen vorgegebenen Anspruch auf eine bestimmte Entschädigung für jeden durch den Krieg und seine Folgen eingetretenen Schaden gibt, die entsprechende Regelung vielmehr dem gestalterischen, durch das Willkürverbot begrenzten Ermessen des Gesetzgebers überlassen sei, der dabei auch finanzielle Erwägungen berücksichtigen dürfe (vgl. BVerfGE 15, 126; 15, 167 [BVerfG 29.11.1962 - 2 BvR 587/62]; 23, 153 [BVerfG 06.03.1968 - 1 BvR 975/58]; 27, 253 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 32, 111 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 126) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvL 24/75].
  • VG Kassel, 18.02.2022 - 3 K 1259/21

    Kommunalwahl Mindestalter Hessen

  • OVG Brandenburg, 31.05.2000 - 4 A 119/98

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz ; Ansprüche von

  • BVerwG, 10.02.1986 - 7 B 224.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Hamburg, 28.12.2012 - 2 E 3320/12

    Wahlgrundsätze für Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Hamburg

  • VG Düsseldorf, 10.05.2001 - 1 L 1142/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines einstweiligen Anordnungsanspruchs auf

  • VG Berlin, 31.10.2007 - 13 A 40.07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht